Ethische Richtlinien

Die Zeitschrift „Studia Rossica Posnaniensia“ befolgt die vom COPE (Committee on Publication Ethics) und Elsevier Verlag empfohlenen ethischen Richtlinien und Prozeduren.

Zum Druck werden ausschließlich originale Beiträge angenommen, in denen Ergebnisse der von den Autoren der eingereichten Texte durchgeführten Analysen/Untersuchungen sachlich, objektiv und ehrlich präsentiert werden. Nicht angenommen werden hingegen bereits in polnischen oder ausländischen Zeitschriften veröffentlichte Texte (wenn auch nur in Teilen). Jedes Zitat sowie jede Feststellung, die auf Thesen oder Untersuchungsergebnisse anderer Autoren Bezug nimmt, sollte unmissverständlich auf die Quelle des Angeführten verweisen. Sollten die präsentierte Untersuchung und ihre Ergebnisse im Auftrag einer öffentlichen bzw. privaten Einrichtung zustandekommen oder von dieser finanziell unterstützt werden, müssen auch diesbezüglich entsprechende Angaben gemacht werden. Als Autoren eines Beitrags können ledig­lich Personen gelten, die  einen originalen und somit erheblichen Beitrag zur Konzipierung der im Text thematisierten Untersuchung, Ausarbeitung der Analysemethoden und nicht zuletzt der Durchführung des Forschungsvorhabens leisteten. Als unethisch wird vor diesem Hintergrund die Einreichung von Texten eingestuft, in denen Ergebnisse von Untersuchungen präsentiert werden, deren Autoren und/oder ihr Beitrag zur Entstehung des eingereichten Textes absichtlich nicht erwähnt oder verheimlicht wurde(n) (ghostwriting). Als unzulässig gilt des Weiteren die Einbeziehung von Informationen über die Autorenschaft von Personen, die in keinem oder nur geringem Maße zur Durchführung der präsentierten Untersuchungen beitrugen (Gastautorschaft / guest authorship).

Pflichten der Autoren

Mit der Einreichung von Texten verpflichten sich die Autoren dazu, einen Vertrag zu unterzeich­nen, in dem sie eine Erklärung über ihren eigenen, originalen Beitrag zur Entstehung der präsentierten Untersuchungsergebnisse abgeben. Sollten sich an der Entstehung eines Textes zwei oder mehr Autoren beteiligen, ist jeder Mitverfasser dazu verpflichtet, Informationen über seinen prozentualen Beitrag bei der Erstellung des Aufsatzes offenzulegen und seine Einwilligung zur Textveröffentlichung durch die Unterzeichnung des genannten Vertrages zu geben. All die beschriebenen Maßnahmen verfolgen das Ziel, die oben erwähnten Praktiken des ghostwriting und ghost authorship zu beseitigen und potentiellen Plagiatsfällen vorzubeugen.

Enthält der zum Druck eingereichte Text Abbildungen, Zeichnungen, Bilder usw., die nicht das geistige Eigentum des Textautors sind, ist er dazu verpflichtet, die Erlaubnis der Verfasser/Herausgeber dieser Materialien zu deren Veröffentlichung oder Nachdruck einzuholen. Dies gilt gleichermaßen für Internetseiten, soweit ihnen die im Text verwendeten Materialien entstammen. In jedem dieser Fälle soll der Autor eindeutig auf die Quellen dieser Materialien verweisen.  

Mit der Vertragsunterzeichnung erklärt der Autor, dass der von ihm eingereichte Text bis dato weder im In- noch Ausland veröffentlicht wurde. Der Autor verpflichtet sich ferner dazu, seinen Text unter Berücksichtigung aller technischen und inhaltlichen Hinweise zu verfassen, die auf der Internetseite der Zeitschrift angegeben werden, potentielle Änderungsvorschläge und Kommentare der Rezensenten in die Endversion des eingereichten Textes einzuarbeiten und nicht zuletzt mit dem wissenschaftlichen Redakteur des betreffenden Heftes sowie dem Sekretär der Zeitschrift eng und gemäß dem Terminplan der redaktionellen Arbeit zusammenzuarbeiten. Der Autor verpflichtet sich zudem, die Endversion seines Textes, die ihm vom Verlag nach dem Abschluss des Editionsverfahrens und der Satzeinrichtung zu überprüfen (Autorenkorrektur).

Pflichten der Redaktion

Mit der Annahme des zum Druck eingereichten Textes geht die Verpflichtung seitens der Redaktion ein, eine termingerechte Entscheidung über die Einleitung des Rezensionsverfahrens zu treffen und den Textautor über alle weiteren Etappen des redaktionellen Prozesses, d. h. über die Empfehlung oder Nicht-Empfehlung des Textes zum Druck informieren.

Die Redaktion befolgt sämtliche Regeln der wissenschaftlichen Vertraulichkeit und Ehrlichkeit, die auf der Website der Zeitschrift beschrieben wurden. Texte in der Zeitschrift erscheinen in Übereinstimmung mit der Creative-Commons-Lizenz.

Plagiatsprüfung

Um die Originalität und hohe wissenschaftliche Qualität der publizierten Texte zu gewährleisten, führt das Redaktionskomitee in Zusammenarbeit mit Rezensenten und dem Verlag ein zuverlässiges und mehrstufiges Bewertungsverfahren durch und greift dabei auf vorhandene Tools bzw. Programme zur Plagiatsprüfung zurück, darunter z. B. Cross Ref Similarity Check.

Die Mitglieder des Redaktionskomitees helfen – im Rahmen ihrer Kompetenzen und Zuständigkeit – den Autoren und Rezensenten dabei, potentielle Interessenkonflikte aufzudecken, und sind dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sobald die oben genannten ethischen Standards verletzt werden. Wird im Falle eines Textes eine der als unethisch eingestuften Praktiken (Plagiat, ghostwirting und/oder guest authorship) festgestellt, wird der Text mit sofortiger Wirkung abgelehnt, worüber sein Autor unmittelbar informiert und darum gebeten wird, die entstandene Situation zu klären sowie seinen Text zurückzunehmen. Sollte der Autor die von der Redaktion erwarteten/empfohlenen Maßnahmen nicht ergreifen, werden von diesem Vorfall zuerst die Einrichtung, in der der Autor tätig ist, sowie anschließend wissenschaftliche Verlage und Gesellschaften in Kenntnis gesetzt.

Pflichten der Rezensenten

Rezensenten, die sich für die Zusammenarbeit mit der Zeitschrift entschieden, verpflichten sich dazu, die Begutachtung des Textes gemäß dem von der Redaktion festgelegten Terminplan zu verfassen, die vertraulichen Inhalte der Rezension geheimzuhalten sowie bei der Erstellung ihrer Begutachtung sachlich und objektiv zu bleiben. Rezensenten arbeiten mit dem Redaktionskomitee zusammen, um alle unethischen Publikationspraktiken auszuschließen. Weiteres zum Rezenionsverfahren siehe Link Rezensionsverfahren.

Interessenkonflikt

Alle Parteien, die sich am Publikationsprozess beteiligen, d. h. Autoren, Rezensenten, Redaktionsmitglieder, sind verpflichtet, der Chefredakteurin potentielle oder faktische Interessenkonflikte, d. h. eine finanzielle oder persönliche Abhängigkeit von anderen Personen oder Einrichtungen mitzuteilen. Diese Abhängigkeit betrifft vornehmlich Situationen, die einen großen Einfluss auf eine sachliche und objektive Bewertung der präsentierten Untersuchungsergebnisse und deren Qualität haben (können).


Erklärungstext

Erklärung des Autors

1. Der Autor erklärt, dass das gesamte Material, dass er zum Druck in der Zeitschrift Studia Rossica Posnaniensia eingereicht hat, sein eigenes Werk ist (im Weiteren bezeichnet als „das Werk“).

Titel des Werkes:

Sprache (das Zutreffende unterstreichen): Russich     Polnisch     Englisch     Deutsch

vorgesehener Textumfang in Verlagsbogen: …………………………….., einschließlich Abbildungen, Tabellen, Schaubildern, Literaturverzeichnis, Index u. a. – das diesbezügliche Verzeichnis ist im Anhang zu finden.

2. Der Autor erklärt, dass das Werk original ist und unter Beachtung der Urheberrechte anderer Personen sowie der Persönlichkeitsrechte Dritter entstand.

3. Der Autor erklärt, dass das Werk eine Endversion darstellt und in Hinblick auf seine inhaltliche, formale und sprachliche Seite mit großer Sorgfalt, entsprechend dem im Falle wissenschaftlicher Texte erwarteten Niveau und nicht zuletzt unter Berücksichtigung aller Hinweise zur Manuskriptgestaltung verfasst wurde, die dem Autor im Voraus mitgeteilt wurden und auf der Internetseite der Zeitschrift zu finden sind.

4. Der Autor erklärt, dass sein Urheberrecht in Bezug auf das Werk nicht durch Urheberrechte Dritter beschränkt ist und dass freie Nutzung des Werkes wie auch Verfügung darüber durch die Redaktion und den Verlag keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Sollten diesbezüglich jedoch berechtigte Ansprüche geäußert werden, verpflichtet sich der Autor dazu, sie zu befriedigen und für alle Kosten, Ausgaben und Schäden aufzukommen, die der Verleger der Zeitschrift (Wydawnictwo Naukowe UAM) infolge der gemeldeten Ansprüche tragen musste. Die angefallenen Kosten sind binnen 14 Tagen nach Eingang der von dem Verlag oder anderen Personen gestellten Zahlungsaufforderung zu begleichen.

5. Der Autor erklärt sich damit einverstanden, dass die Werkverwertung und -nutzung durch die Redaktion und den Verlag folgende Bereiche umfassen wird:

– Digitalisierung des Werks mithilfe einer beliebigen Technik in einem vom Verleger gewählten Format,

– Speicherung des Werkes in Computerspeichern, darunter denjenigen, die als Server dienen,

– Vervielfältigung des Werkes mithilfe einer beliebigen Technik, darunter Druck- und Digitaltechnik, insbesondere in Form eines E-Books wie auch in multimedialen Netzwerken wie beispielsweise Internet oder Intranet (besonders online),

– Verbreitung des Werkes durch dessen Vermarktung, insbesondere in Form von Printbüchern und E-Books,

– Zurverfügungstellung des Werkes, darunter auch im Rahmen der multimedialen Netzwerke (insbesondere des Internets und Intranets) und der Kommunikation auf Verlangen, darunter ebenfalls so eine öffentliche Zugänglichmachung des Werkes, die es jedem Interessierten ermöglicht, auf das Werk an einem selbst gewählten Ort und zu einem selbst gewählten Zeitpunkt zzuzugreifen,

– Nutzung der Teile des Werks zu Informations- und Werbungszwecken.

6. Der Autor erklärt, dass er dem Verlag der Zeitschrift eine nicht- ausschließliche, in Pkt. 5 der vorliegenden Erklärung beschriebene Lizenz zur Nutzung des Werks erteilt und zwar:

  1. ohne quantitative (darunter bezüglich der Ausgabenzahl und der Auflage) und territoriale Einschränkungen,
  2. zeitlich unbefristet,
  3. ohne Autorenhonorar.

7. Der Autor ist mit der Verbindung und Nutzung seines Werkes mit anderen Werken und nicht originalen Elementen einverstanden, die in die vom wissenschaftlichen Redakteur koordinierte Zeitschrift eingehen.

8. Der Autor stimmt hiermit zu, dass ihn der Verleger über den wissenschaftlichen Redakteur kontaktiert, der seinerseits im Rahmen des ihn mit dem Verleger verbindenden Vertrages dazu berechtigt ist, den Verleger bei der Vertragserfüllung zu vertreten.

9. Der Autor erklärt, dass er der Redaktion der Zeitschrift sein Werk bis zum ……………………………………….. in Form eines Computerausdrucks sowie in elektronischer Form im Format .doc. bzw. docx. an die E-Mail-Adresse des Redaktionssekträters: konrad.rachut@gmail.com zuschicken wird.